Im Auge der Justiz
Von Georg Franz am 22.01.2006
Das Schwarzfahren ist natürlich nicht erlaubt, in Kalifornien droht angeblich dafür sogar die Todesstrafe. Und ein Gnadengesuch hilft überhaupt nichts, bei dem Gouvernator schon gar nicht.
Nun aber ernsthaft. Ich habe damals im Jahr 2001 einen Freund, der Jurist ist, gefragt, wie es denn so rechtlich um das Schwarzfahren bestellt ist.
Er schrieb mir eine E-Mail mit folgendem Inhalt:
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"Habe mich soeben etwas über das 'Schwarzfahren' schlaugemacht. Mit Einsteigen in die Tram unterwirfst du dich den Beförderungsbestimmungen der Verkehrsbetriebe. Wenn du nun angehalten wirst, wird dir angeboten, einen sogenannten 'Mehrbetrag' zu zahlen (Es gibt dafür eine Verordnung des BM für Verkehr). Wenn du trotz Aufforderung die Mahngebühr nicht bezahlst, wird dir eine Mahngebühr verrechnet und eine Mahnklage beim Gericht eingebracht (privatrechtlich). Daraufhin kommt es zu einer Verhandlung - die du idR verlieren wirst - und somit erhalten die Verkehrsbetriebe einen gerichtlichen Exekutionstitel. Mit diesem Exektuionstitel wird der Gerichtsvollzieher (ugs. Kuckuck) bei dir erscheinen und das geforderte Entgelt eintreiben.
Die Verkehrsbetriebe halten sich allerdings immer noch vor die strafrechtlich (Betrug) zu verfolgen. Mir ist allerdings noch kein Fahrgast bekannt, der wegen Betrugs verurteilt worden ist (wohl auch deswegen, weil alle bereits vorher zahlen und sich nicht auf eine aussichtslose und teure Gerichtsverhandlung einlassen). Wenn du allerdings unter schwarzfahrer.at zum Schwarzfahrern aufforderst, ist dies sicherlich Anstiftung zum mE gewerbsmäßigen Betrug und mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen bzw. bei schweren Betrug von enem bis zehn Jahren zu bestrafen (§§ 146 iVm 148 StGB).
Die Angaben sind natürlich ohne Gewähr!"
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Schluck. Also, liebe Juristen, DIESE WEBSITE RUFT AUF KEINEN FALL ZUM SCHWARZFAHREN AUF!!! Immer schön brav einen Fahrschein kaufen!
Kommentare (5)
Eisenbahnaufsichts Organ
Von kilont am 21.05.2010 14:11