Schwarzfahrer Blog. Berichte und Kommentare eines virtuellen Schwarzfahrers.

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Im Auge der Justiz

Das Schwarzfahren ist natürlich nicht erlaubt, in Kalifornien droht angeblich dafür sogar die Todesstrafe. Und ein Gnadengesuch hilft überhaupt nichts, bei dem Gouvernator schon gar nicht.

Nun aber ernsthaft. Ich habe damals im Jahr 2001 einen Freund, der Jurist ist, gefragt, wie es denn so rechtlich um das Schwarzfahren bestellt ist.

Er schrieb mir eine E-Mail mit folgendem Inhalt:

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"Habe mich soeben etwas über das 'Schwarzfahren' schlaugemacht. Mit Einsteigen in die Tram unterwirfst du dich den Beförderungsbestimmungen der Verkehrsbetriebe. Wenn du nun angehalten wirst, wird dir angeboten, einen sogenannten 'Mehrbetrag' zu zahlen (Es gibt dafür eine Verordnung des BM für Verkehr). Wenn du trotz Aufforderung die Mahngebühr nicht bezahlst, wird dir eine Mahngebühr verrechnet und eine Mahnklage beim Gericht eingebracht (privatrechtlich). Daraufhin kommt es zu einer Verhandlung - die du idR verlieren wirst - und somit erhalten die Verkehrsbetriebe einen gerichtlichen Exekutionstitel. Mit diesem Exektuionstitel wird der Gerichtsvollzieher (ugs. Kuckuck) bei dir erscheinen und das geforderte Entgelt eintreiben.

Die Verkehrsbetriebe halten sich allerdings immer noch vor die strafrechtlich (Betrug) zu verfolgen. Mir ist allerdings noch kein Fahrgast bekannt, der wegen Betrugs verurteilt worden ist (wohl auch deswegen, weil alle bereits vorher zahlen und sich nicht auf eine aussichtslose und teure Gerichtsverhandlung einlassen). Wenn du allerdings unter schwarzfahrer.at zum Schwarzfahrern aufforderst, ist dies sicherlich Anstiftung zum mE gewerbsmäßigen Betrug und mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen bzw. bei schweren Betrug von enem bis zehn Jahren zu bestrafen (§§ 146 iVm 148 StGB).

Die Angaben sind natürlich ohne Gewähr!"

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Schluck. Also, liebe Juristen, DIESE WEBSITE RUFT AUF KEINEN FALL ZUM SCHWARZFAHREN AUF!!! Immer schön brav einen Fahrschein kaufen!

Kommentare (1)

Naja es gibt schon eine Lücke im Gesetz

Von Die Möwe Jonathan am 19.11.2008 15:06

Es gibt zum Schwarzfahren zahlreiche Theorien und Volksetymologien die in unserem Denken durch die Medien und die Verbreitung von Gerüchten falsch verankert sind.
Man brauchts ich ja nur einmal ansehen wie es mit der moralischen und vernünftigen Auffassung des Rechts beim durchschnittlichen Bürgen aussieht.
Die meisten haben keine Ahnung was Recht wirklich ist oder bedeutet. daher gehen sie her und reden von Gerechtigkeit, ihrer Gerechtigkeit. Aber jeder wird von anderen Motiven getrieben und was den einen oder anderen gerecht erscheint ist für andere wieder absolut ungerecht. In einer meiner ersten Vorlesungen am Juridicum (Wien) erfuhr ich recht bald, dass Recht nicht unbedingt immer gerecht sein muss um eine Daseinsberechtigung zu erleben.
Auch an der Havard University wo ich später zahlreiche Studenten unterstützte fand ich keinen Passus der Gerechtigkeit und Recht an und für sich auf einem Schimmel reiten ließ.
Das Recht zu übertreten ist ungerecht? Ist es gerecht das Recht nicht zu übertreten, wie gerecht ist das Recht zu uns?
Es gibt Lücken, sollte man die ausnützen? Ist es unrecht wenn ich eine Lücke im Gesetze zu meinem Vorteil nutze? Nein ist es nicht denn es ist rechtens, ob es aber gerecht ist das muss jeder nach seiner natürlichen Aufassung von Vernunft und Moral sich selber beantworten. Faktum ist:
Wenn es eine Lücke gibt nutze ich sie aus, denn es ist mein Recht!

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